Teilnahmebedingungen für das Neuwagen-Gewinnspiel im Breuningerland Sindelfingen im Zeitraum 24.–31.10.2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die E. Breuninger GmbH & Co., Marktstraße 1–3, 70173 Stuttgart (nachfolgend „Breuninger“ oder „Veranstalter“).
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die teilnahmeberechtigte Person während des Teilnahmezeitraums an einem Kalendertag im Breuningerland Sindelfingen, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen, einen oder mehrere Einkäufe mit einem Gesamtwert von mindestens 100,00 Euro getätigt hat und die hierfür maßgeblichen Original-Kaufbelege nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zum Nachweis vorlegt. Mehrere Einkäufe, die am selben Kalendertag getätigt wurden, können zur Erreichung des erforderlichen Mindestumsatzes von 100,00 Euro zusammengerechnet werden. Einkäufe, die an unterschiedlichen Kalendertagen getätigt wurden, können nicht zusammengerechnet werden. Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Kalendertag am Gewinnspiel teilnehmen. Eine wiederholte Teilnahme am selben Kalendertag ist ausgeschlossen.
(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der E. Breuninger GmbH & Co., der Sierra Germany Real Estate Management GmbH, Klaus-Bungert-Straße 8/8a, 40468 Düsseldorf, der im Breuningerland Sindelfingen ansässigen Shops und Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt.
3. Teilnahmezeitraum und Teilnahmevorgang
(1) Das Gewinnspiel findet vom 24. Oktober 2026, 10:00 Uhr, bis einschließlich 31. Oktober 2026, 20:00 Uhr, statt (nachfolgend „Teilnahmezeitraum“).
(2) Nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen ist der Teilnehmer berechtigt, einmal am jeweiligen Kalendertag am elektronischen Glücksrad an der hierfür vorgesehenen digitalen Stele teilzunehmen.
(3) Durch das Drehen des elektronischen Glücksrads wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt, ob der Teilnehmer einen Sofortgewinn erhält oder für die Verlosung des Hauptgewinns qualifiziert wird. Die konkrete Gewinnentscheidung des elektronischen Glücksrads ist nach Abschluss des Drehvorgangs verbindlich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Gewinn besteht nicht.
(4) Sofern der Teilnehmer ein für die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns vorgesehenes Gewinnfeld trifft, wird er an der digitalen Stele zur Eingabe seiner Kontaktdaten aufgefordert. Die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns setzt die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der hierfür erforderlichen Kontaktdaten voraus. Nach erfolgreicher Eingabe der Kontaktdaten wird der Teilnehmer mit dieser Teilnahme für die Verlosung des Hauptgewinns berücksichtigt.
(5) Die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns ist unabhängig davon, ob der Teilnehmer zuvor einen Sofortgewinn erhalten hat oder nicht. Maßgeblich für die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns ist ausschließlich, dass der Teilnehmer ein hierfür vorgesehenes Gewinnfeld des elektronischen Glücksrads getroffen und die erforderlichen Kontaktdaten vollständig angegeben hat. Jede berechtigte Person kann nur einmal bei der Verlosung des Hauptgewinns teilnehmen.
(6) Kaufbelege, die außerhalb des Teilnahmezeitraums vorgelegt werden oder die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, berechtigen nicht zur Teilnahme. Gleiches gilt für unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben, soweit diese für die Teilnahme erforderlich sind.
4. Gewinne
4.1 Sofortgewinne
(1) An jedem Gewinnspieltag stehen insgesamt 603 Sofortgewinne sowie 1302 Trostpreise zur Verfügung. Bei den Sofortgewinnen handelt es sich um folgende Gewinne:
- 10x Bavaria Petrol Tankgutschein im Wert von 25 Euro
- 10x Ionity Ladegutschein über 40 kWh (entspricht dem aktuellen Preis für Ionity-App-Kunden von 27,20 Euro)
- 20x Breuningerland Gutschein im Wert von 20 Euro
- 35x Breuningerland Gutschein im Wert von 10 Euro
- 528x Breuningerland Gutschein im Wert von 5 Euro
Sobald der Gewinnvorrat an Sofort- sowie Trostpreisen pro Gewinnspieltag vollständig ausgegeben wurde, endet die Möglichkeit zur Teilnahme vorzeitig. Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf einen Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
(2) Die Sofortgewinne werden über das elektronische Glücksrad ermittelt und vergeben. Die Vergabe erfolgt, solange der jeweilige Gewinnvorrat des Aktionstags reicht. Sind die für den jeweiligen Aktionstag vorgesehenen Sofortgewinne vollständig vergeben, kann an diesem Tag kein weiterer Sofortgewinn gewonnen werden.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Sofortgewinn oder einen bestimmten Gutschein besteht nicht.
(4) Sobald der für den jeweiligen Gewinnspieltag vorgesehene Vorrat an Sofort- und Trostpreisen vollständig ausgegeben wurde, können für diesen Gewinnspieltag keine weiteren Sofort- oder Trostpreise mehr vergeben werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel um den Hauptgewinn bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen möglich.
4.2 Hauptgewinn
(1) Der Hauptgewinn besteht aus einem Neuwagen des Modells „BYD ATTO 2 DM-i Boost“.
(2) Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wird unter allen gültigen und teilnahmeberechtigten Personen, die über das hierfür vorgesehene Gewinnfeld des elektronischen Glücksrads für die Verlosung des Hauptgewinns qualifiziert wurden und ihre erforderlichen Kontaktdaten vollständig angegeben haben, ein Hauptgewinner ausgelost.
(3) Der Hauptgewinn wird in dem Zustand übergeben, in dem er dem Veranstalter vom ausliefernden Händler zur Verfügung gestellt wird. Der Veranstalter übernimmt keine über die gesetzlichen zwingenden Vorschriften hinausgehenden Garantien oder Beschaffenheitszusagen hinsichtlich des Fahrzeugs. Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche des Gewinners wegen Sachmängeln des Fahrzeugs gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen. Etwaige vom Hersteller oder Händler gewährte Garantien sowie unmittelbar gegenüber dem Hersteller oder Händler bestehende Rechte bleiben hiervon unberührt und können vom Gewinner nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen geltend gemacht werden.
(4) Die Auslosung des Hauptgewinners erfolgt am 03.11.2026 nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss des Rechtswegs.
5. Gewinnbenachrichtigung und Gewinnübergabe
*
5.1 Sofortgewinne
(1) Ob und welchen Sofortgewinn der Teilnehmer erhält, wird unmittelbar durch das elektronische Glücksrad ermittelt. Ein gewonnener Sofortpreis wird dem Teilnehmer grundsätzlich unmittelbar nach dem Dreh ausgehändigt oder entsprechend den Vorgaben des Veranstalters zur Verfügung gestellt.
5.2 Hauptgewinn
(1) Der Hauptgewinner wird nach der Auslosung über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten, spätestens am 07.11.2026 benachrichtigt.
(2) Der Hauptgewinner muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter zurückmelden und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann der Hauptgewinner aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kontaktdaten nicht erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatzhauptgewinner aus den verbleibenden gültigen und teilnahmeberechtigten Teilnahmen auszulosen.
(3) Mit der Auslosung des Ersatzhauptgewinners erlischt der Gewinnanspruch des ursprünglich ausgelosten Hauptgewinners. Sollte auch der Ersatzhauptgewinner den Gewinn nicht innerhalb der hierfür mitgeteilten Frist annehmen können oder wollen, ist der Veranstalter berechtigt, nach demselben Verfahren einen weiteren Ersatzhauptgewinner auszulosen.
6. Gewinnübergabe und Ausschluss der Barauszahlung
(1) Die Gewinnabwicklung erfolgt durch Breuninger und teilweise durch die Sierra Germany Real Estate Management GmbH, Klaus-Bungert-Straße 8/8a, 40468 Düsseldorf, sowie gegebenenfalls durch von diesen beauftragte Dienstleister.
(2) Die Übergabe des Hauptgewinns ist für November 2026 vorgesehen. Einzelheiten zur Gewinnübergabe werden dem Hauptgewinner rechtzeitig mitgeteilt. Bei der Übergabe kann die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität und Volljährigkeit verlangt werden.
(3) Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist nicht möglich.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, einen Gewinn durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen, sofern der ursprünglich vorgesehene Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Breuninger behält sich vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben oder Manipulationsversuchen von dem Gewinnspiel auszuschließen.
8. Datenschutz
(1) Im Rahmen des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns sowie zur Kontaktaufnahme mit dem Hauptgewinner erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Die Gewinnabwicklung wird von Breuninger, teilweise auch von der Sierra Germany Real Estate Management GmbH, Klaus-Bungert-Straße 8/8a, 40468 Düsseldorf, sowie gegebenenfalls von weiteren mit der Gewinnabwicklung beauftragten Dienstleistern durchgeführt. Soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere für die Versendung oder Übergabe eines Gewinns, erforderlich ist, können die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an die mit der Gewinnabwicklung beauftragten Partner und Dienstleister übermittelt werden.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Verantwortlichen, den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Empfängern, den Speicherdauern sowie den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus den allgemeinen Datenschutzhinweisen von Breuninger.
(4) Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise von Breuninger, abrufbar unter: Datenschutzhinweise von Breuninger
(5) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht von einer Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto-, Video- oder sonstigen Aufnahmen des Hauptgewinners abhängig. Für die im Rahmen der medienwirksamen Gewinnübergabe beabsichtigte Anfertigung und Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen wird vorab eine gesonderte Einwilligung des Hauptgewinners eingeholt.
(6) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht von einer Einwilligung in den Erhalt von Werbung abhängig.
10. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, zu unterbrechen, zu verlängern oder inhaltlich anzupassen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
12. Anwendbares Recht und Rechtsweg
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnentscheidung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.











